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Amtssignatur und Anbringen

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Bad Schwanberg auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments zusammen

Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Bad Schwanberg gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie unter Bildmarke der Amtssignatur der Marktgemeinde Bad Schwanberg (Link – PDF-Datei)

Elektronische Signaturprüfung
www.signaturpruefung.gv.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Bad Schwanberg, Tel. (03467) 82 88 oder E-Mail: gde@schwanberg.gv.at


Kundmachung gemäß § 13 AVG

 

Einbringung von Schriftstücken per Post:
Marktgemeinde Bad Schwanberg
Hauptplatz 6
8541 Bad Schwanberg

 

Einbringung von Schriftstücken per Fax:

(03467) 8288-200.

 

Einbringung von Schriftstücken per Mail:
gde@schwanberg.gv.at

 

Für den Bereich der Marktgemeinde Bad Schwanberg werden die allgemein gültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Anbringen an die Marktgemeinde Bad Schwanberg können rechtswirksam unter gde@schwanberg.gv.at eingebracht werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
Als Komprimierungsformat kann ZIP verwendet werden.
Für die Übermittlung von Anträgen und Beilagen auf Datenträgern sind CDs, DVDs sowie USB-Sticks 2.0 oder höher zulässig.

 

 

 

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